Pflegeleistungen

Grundpflege

Eine Frage des Vertrauens: Unsere Pflegefachkraft als wichtige Bezugsperson

Behandlungspflege

Im Bereich der Behandlungspflege handeln wir strikt nach ärztlichen Anweisungen.

Unsere Klienten versorgen wir nicht nur im Bereich der Behandlungspflege.
Wir kümmern uns auch um das dafür nötige Equipment.

Verhinderungspflege

Wir entlasten pflegende Angehöriger

Ein Tipp: Pflegekunden, die Ansprüche auf eine stationäre Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen haben, können diese Ansprüche in Verhinderungspflege umwandeln.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfe im Haushalt, nicht nur für Pflegebedürftige

In der Hauswirtschaft können wir Leistungen auch im Rahmen der Entlastungsleistungen erbringen. Natürlich beachten wir bei unserer Tätigkeit die Regelungen des Arbeitsschutzes – alle unsere Mitarbeit in der Hauswirtschaft werden von uns eingewiesen.

Übrigens: Zu unseren Kunden gehören auch Berufstätige, die im Haushalt Hilfe benötigen und die uns privat bezahlen.

Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Übrigens: Haben Sie einmal unsere Pflegeberatung in Anspruch genommen – erinnern wir Sie von uns aus daran, wenn der nächste Beratungseinsatz fällig ist. So müssen Sie nicht um einen Termin kümmern, wenn Sie eine Erinnerung von der Pflegekasse erhalten.

Unser Tipp: Nutzen Sie als Angehöriger die Gelegenheit, sich von uns im Rahmen einer Pflegeberatung über Ihre Ansprüche informieren zu lassen.

Übrigens: Eine Pflegeberatung können wir Ihnen gerne auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus anbieten. Wann immer Sie eine Pflegeberatung benötigen: Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Sterbebegleitung für unsere Pflegekunden

Hausnotruf